AGB und Vertragsbedingungen

Für die Nutzung des Tattookalenders durch Tattoostudios und andere Unternehmen. Stand: 23. Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze (verbindlich sind die Paragrafen darunter):

  • Nur für Unternehmen, nicht für Verbraucher.
  • Monatliche Zahlung: monatlich kündbar zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats.
  • Jährliche Zahlung: 10 % günstiger, 12 Monate Mindestlaufzeit, im Voraus bezahlt. Danach läuft der Vertrag monatlich weiter und ist monatlich kündbar.
  • Bis 5 Artists je Studio inklusive, jeder weitere 9 € im Monat. Keine Einrichtungsgebühr.
  • Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer. Bezahlt wird über Stripe.
  • Wir nehmen keine Provision auf die Zahlungen deiner Kundinnen und Kunden.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Tattookalender“ zwischen der DSX Media Solutions UG (haftungsbeschränkt), Am Weingarten 9, 96117 Memmelsdorf, eingetragen beim Amtsgericht Bamberg, HRB 12150, USt-IdNr. DE456133925 („wir“ oder „Anbieter“) und dem Kunden („du“ oder „Kunde“).

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit schließt. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vereinbarungen in Textform (zum Beispiel ein schriftliches Angebot) gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Leistungen

(1) Der Tattookalender ist eine Software zur Organisation von Tattoostudios, die wir über das Internet bereitstellen (Software as a Service). Der Kunde nutzt sie im Browser oder in unserer App, eine Installation auf eigenen Servern ist nicht vorgesehen.

(2) Welche Funktionen enthalten sind, ergibt sich aus dem gebuchten Paket und der Leistungsbeschreibung auf tattookalender.de zum Zeitpunkt der Bestellung. Zurzeit gibt es die Pakete „Kalender“, „Kalender + Zahlungen“, „Komplett mit eigenem Chat“.

(3) Wir entwickeln den Tattookalender laufend weiter. Wir dürfen Funktionen ändern, ersetzen oder ergänzen, wenn das für den Kunden zumutbar ist und die wesentlichen Funktionen des gebuchten Pakets erhalten bleiben. Fällt eine wesentliche Funktion ersatzlos weg, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt der Änderung kündigen; im Voraus bezahlte Entgelte für die Zeit danach erstatten wir anteilig.

(4) Zum Start richten wir das Studio gemeinsam mit dem Kunden ein (zum Beispiel Artists, Arbeitszeiten, Terminarten, Anzahlungsregeln) und übernehmen auf Wunsch bestehende Kunden und Termine aus einer Datei oder einem bisherigen System, soweit die Daten dafür geeignet sind. Eine Einrichtungsgebühr berechnen wir nicht.

(5) Vorlagen, die wir mitliefern (etwa für Einwilligungen, Aufklärung, Absage- und Anzahlungsregeln oder Nachrichten), sind Muster. Der Kunde prüft und passt sie für sein Studio an und ist für ihren Inhalt verantwortlich. Vorschläge der KI-Funktionen (zum Beispiel Antwortvorschläge im Chat) prüft der Kunde, bevor er sie verwendet.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pakete auf unserer Website ist kein verbindliches Angebot. Mit dem Abschluss der Bestellung in der Bezahlseite von Stripe gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Zahlung erfolgreich ausgelöst ist und wir die Bestellung bestätigen, spätestens mit der ersten Rechnung oder der Freischaltung des Zugangs.

(2) Vor dem Absenden bestätigt der Kunde, dass er diese Bedingungen gelesen hat und akzeptiert. Wir speichern den Vertragstext nicht gesondert für den Kunden; diese Seite kann er jederzeit aufrufen, speichern oder drucken.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Umfang je Studio, Artists und Logins

(1) Jedes Paket gilt für einen Standort (ein Studio). Weitere Standorte buchen wir gesondert, die Bedingungen dafür vereinbaren wir in Textform.

(2) Je Studio sind bis zu 5 Artists enthalten. Artist ist jede Person, für die im Tattookalender ein eigener Kalender geführt wird. Für jeden weiteren Artist berechnen wir 9 € netto im Monat; maßgeblich ist die höchste Zahl gleichzeitig aktiver Artists im jeweiligen Abrechnungszeitraum. Wir stellen zusätzliche Artists mit der nächsten Rechnung in Rechnung.

(3) Die Zahl der Logins (Team-Zugänge), Termine und Kundendatensätze ist nicht begrenzt. Wir dürfen eine Nutzung einschränken, die erkennbar über den Betrieb eines Tattoostudios hinausgeht und den Betrieb für andere Kunden gefährdet (etwa automatisierte Massenabfragen); vorher sprechen wir mit dem Kunden.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zurzeit kosten die Pakete monatlich Kalender 99 €, Kalender + Zahlungen 169 €, Komplett mit eigenem Chat 299 € und bei jährlicher Zahlung je Monat Kalender 89 €, Kalender + Zahlungen 149 €, Komplett mit eigenem Chat 269 €.

(2) Bei monatlicher Zahlung wird das Entgelt jeweils für einen Abrechnungsmonat im Voraus fällig. Bei jährlicher Zahlung wird das Entgelt für die ersten 12 Monate (zwölf Monatspreise bei Jahreszahlung) zu Vertragsbeginn im Voraus fällig.

(3) Die Zahlung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland) mit den dort angebotenen Zahlarten. Der Kunde ermächtigt uns, die fälligen Beträge über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Rechnungen erhält der Kunde elektronisch per E-Mail.

(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, dürfen wir den Zugang nach einer Mahnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen sperren, bis der offene Betrag bezahlt ist. Die Daten bleiben während der Sperre erhalten. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.

(5) Auf Zahlungen, die Kundinnen und Kunden des Studios über den Tattookalender leisten (etwa Anzahlungen, Restzahlungen, Raten), erheben wir keine Provision. Diese Zahlungen laufen über ein eigenes Stripe-Konto des Studios; die Gebühren von Stripe trägt das Studio direkt gegenüber Stripe.

(6) Im Paket „Komplett mit eigenem Chat“ berechnet Meta für bestimmte WhatsApp-Nachrichten (etwa Erinnerungen) Gebühren. Diese geben wir zum Einkaufspreis ohne Aufschlag an den Kunden weiter und rechnen sie mit der nächsten Rechnung ab.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Monatliche Zahlung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Der Abrechnungsmonat beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses (Beispiel: Bestellung am 14. eines Monats, Abrechnungsmonat bis zum 13. des Folgemonats). Eine Kündigung, die uns vor Ende des Abrechnungsmonats zugeht, wirkt zu dessen Ende.

Jährliche Zahlung

(2) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsschluss. Das Entgelt für diese Zeit ist im Voraus bezahlt; dafür ist es rund 10 % günstiger als bei monatlicher Zahlung. Eine ordentliche Kündigung ist frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit möglich und kann jederzeit vorher erklärt werden.

(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter, wenn er nicht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wurde. Ab dann wird er monatlich zum dann gültigen Monatspreis des Pakets bei monatlicher Zahlung abgerechnet und kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Möchte der Kunde wieder ein Jahr zum günstigeren Preis buchen, vereinbaren wir das in Textform; dann gelten die Absätze 2 und 3 neu.

Für alle Verträge

(4) Ein Wechsel in ein größeres Paket ist jederzeit möglich; der Unterschied wird anteilig berechnet. Ein Wechsel in ein kleineres Paket wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam, bei jährlicher Zahlung frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit.

(5) Kündigt der Kunde vor Ablauf eines im Voraus bezahlten Zeitraums, erstatten wir das Entgelt für diesen Zeitraum nicht, außer in den Fällen von § 2 Abs. 3, § 7 Abs. 3 und einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden aus einem Grund, den wir zu vertreten haben.

(6) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für uns liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder den Tattookalender trotz Abmahnung rechtswidrig nutzt.

(7) Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail an info@dsxmediasolutions.de genügt. Wir bestätigen den Eingang und das Vertragsende in Textform.

§ 7 Preisänderungen

(1) Wir dürfen die Preise für die Zukunft ändern. Eine Preiserhöhung kündigen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Sie wird frühestens zu Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam, bei jährlicher Zahlung nicht vor Ende der Mindestlaufzeit.

(2) Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, passen wir den Bruttobetrag ab dem Zeitpunkt der Änderung an. Weitergegebene Gebühren Dritter (§ 5 Abs. 6) richten sich nach deren jeweiligen Preisen.

(3) Bei einer Preiserhöhung nach Absatz 1 kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Recht weisen wir in der Ankündigung hin.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung und Support

(1) Wir betreiben den Tattookalender mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und bemühen uns um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb. Eine bestimmte Verfügbarkeit (etwa ein Prozentwert) sagen wir nicht zu. Der Tattookalender läuft auf Diensten von Hosting- und Datenbankanbietern; Störungen bei ihnen, im Internet oder bei Diensten wie Stripe oder Meta (WhatsApp, Instagram, Facebook) liegen außerhalb unseres Einflusses.

(2) Für Wartung und Updates dürfen wir den Tattookalender kurzzeitig einschränken. Planbare Arbeiten legen wir möglichst in nutzungsarme Zeiten und kündigen größere Arbeiten vorher an.

(3) Support leisten wir per WhatsApp und E-Mail an Werktagen (Montag bis Freitag, außer gesetzliche Feiertage in Bayern) während der üblichen Geschäftszeiten. Feste Reaktions- oder Lösungszeiten sagen wir nicht zu; Störungen, die den Betrieb eines Studios verhindern, bearbeiten wir vorrangig.

(4) Wir sichern die Daten regelmäßig. Unabhängig davon kann der Kunde wichtige Daten (etwa Kunden, Zahlungen, Belege) jederzeit selbst exportieren.

§ 9 Pflichten des Kunden

  • Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Zugänge nur an eigene Mitarbeitende und Artists und entzieht sie, wenn jemand das Studio verlässt. Handlungen über seine Zugänge muss er sich zurechnen lassen, wenn er die Geheimhaltung zu vertreten hat.
  • Er nutzt den Tattookalender nur im Rahmen der Gesetze, insbesondere des Datenschutzrechts, des Wettbewerbsrechts und der Regeln für Werbenachrichten. Er versendet über den Tattookalender keine Werbung an Personen, die nicht eingewilligt haben.
  • Er ist verantwortlich für seine Inhalte, Texte und Vorlagen, für die Einwilligungen seiner Kundinnen und Kunden und für die Einhaltung von Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten (etwa nach Abgabenordnung, GoBD und Kassensicherungsverordnung).
  • Er meldet Störungen und Mängel so genau wie möglich und unterstützt uns bei der Fehlersuche in zumutbarem Umfang.
  • Er prüft Ergebnisse, die er für Buchhaltung oder Steuern verwendet (etwa Exporte, Provisionsabrechnungen), vor der Weitergabe.

§ 10 Dienste Dritter

(1) Für Online-Zahlungen verbindet der Kunde ein eigenes Stripe-Konto. Für dieses Konto gelten die Bedingungen von Stripe in einem eigenen Vertrag zwischen dem Kunden und Stripe. Für WhatsApp, Instagram und Facebook gelten die Bedingungen und Richtlinien von Meta, für die Kasse mit TSE die Bedingungen des TSE-Anbieters.

(2) Die Kasse mit TSE steht zur Verfügung, sobald die TSE für das Studio eingerichtet ist. Die Pflichten aus der Kassensicherungsverordnung (etwa Meldung der Kasse an das Finanzamt) erfüllt der Kunde; wir unterstützen ihn dabei.

(3) TattooLeadz (Neukunden-Anfragen) und Tattoofin (Ratenzahlung) sind eigene Angebote mit eigenen Verträgen. Sie sind nicht Bestandteil eines Tattookalender-Pakets.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit wir im Tattookalender personenbezogene Daten für den Kunden verarbeiten (etwa Daten seiner Kundinnen und Kunden, Termine, Einwilligungen, Nachrichten), tun wir das als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Dafür schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV); er wird mit Vertragsschluss Bestandteil dieses Vertrags und enthält die Liste der Unterauftragsverarbeiter. Verantwortlicher für diese Daten bleibt der Kunde.

(2) Die Datenbank des Tattookalenders liegt in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main. Wie wir Daten des Kunden selbst (etwa Rechnungsdaten) verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Daten des Kunden und Vertragsende

(1) Die Daten, die der Kunde im Tattookalender speichert, gehören dem Kunden. Wir nutzen sie nur, um den Vertrag zu erfüllen, und nicht für eigene Zwecke.

(2) Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit jederzeit in gängigen Formaten (etwa CSV, PDF) exportieren. Nach Vertragsende stellen wir ihm auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen einen Export seiner Daten bereit. Danach löschen wir die Daten, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (etwa für Kassen- und Buchhaltungsdaten) erfüllt der Kunde mit dem Export.

§ 13 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Laufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, den Tattookalender für sein Studio zu nutzen und seinen Mitarbeitenden und Artists Zugang zu geben. Alle anderen Rechte an der Software bleiben bei uns. Der Kunde darf die Software nicht an Dritte weitergeben, nicht vermieten und nicht zurückentwickeln, soweit das Gesetz das nicht ausdrücklich erlaubt.

§ 14 Mängel

(1) Wir sorgen dafür, dass der Tattookalender während der Laufzeit im Wesentlichen die vereinbarten Funktionen hat. Mängel beheben wir in angemessener Frist, auch durch eine Umgehungslösung, wenn sie zumutbar ist.

(2) Ist die Nutzung erheblich beeinträchtigt, mindert sich das Entgelt für die Dauer der Beeinträchtigung angemessen. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Für Schadensersatz gilt § 15.

§ 15 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit wir eine Garantie übernommen haben.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haften wir nach den Absätzen 1 und 2 nur in der Höhe, die auch bei einer regelmäßigen Datensicherung entstanden wäre.

(4) Die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

§ 16 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten, vertraulich und geben sie nur weiter, soweit das für die Vertragserfüllung nötig oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Das gilt auch nach Vertragsende.

§ 17 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Wir dürfen diese Bedingungen für die Zukunft ändern, wenn das wegen neuer Gesetze oder Rechtsprechung, neuer Funktionen oder geänderter Bedingungen unserer Dienstleister nötig ist und das Verhältnis von Leistung und Entgelt nicht zu Lasten des Kunden verschoben wird. Preise ändern wir nur nach § 7.

(2) Wir teilen Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weisen wir in der Mitteilung ausdrücklich hin. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; wir können ihn dann zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, frühestens zum Ende einer Mindestlaufzeit.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bamberg. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

DSX Media Solutions UG (haftungsbeschränkt), Am Weingarten 9, 96117 Memmelsdorf. Amtsgericht Bamberg, HRB 12150, USt-IdNr. DE456133925. Stand: 23. Oktober 2026.